
Grundlagen
Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2. 3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.2 festgelegt.
Die Rettung von Menschen hat bei einem Brand oberste Priorität, deshalb sind Evakuierungsübungen ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsstrategie in jedem Unternehmen. Bei diesen praktischen Übungen lernen die Teilnehmer, wie sie in einem Notfall schnell und sicher handeln können. Das Ziel ist, die Rettungswege, Notausgänge und das richtige Verhalten für den Ernstfall zu testen und zu optimieren.
Durch regelmäßige Übungen wird das Sicherheitsbewusstsein gestärkt, und die Mitarbeiter können in kritischen Situationen richtig reagieren. Wir bieten hierzu gezielte Schulungen an, damit Ihre Mitarbeiter im Ernstfall praxisorientiert und sicher handeln können und so die betriebliche Sicherheit gestärkt wird.
Geräte
EVAK-Rucksack, Tragetuch, Rettung- und Evakuierungstuch, diverse Evakuierungshilfen, Nebelmaschine
Rechtliche Situation
DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 (4)
Gefahrstoffverordnung § 13 (1)
ASR A2,3 „Fluchtweg, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
VDI 4062 => „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall“
ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
Ablauf
- Vorbesprechung zur Organisation und Durchführung der Übung
- Begehung des geplanten Objektes zur besseren Planung und Orientierung
- Auslösung der Alarmierung und Rückstellung der Alamierungseinheit (ggf. Zusatzkosten durch Fremdfirma)
- Praktische Durchführung der Übung mit Sichtern
- Nachbesprechung und Protokollierung der Übung
- Einsatz von Nebelmaschine auf Wunsch (Aufpreis)
Besonderheiten
Wir bieten auch gesonderte Übungen für Kindergärten, Horte, Schulen, Alten-, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime sowie für Kliniken und Krankenhäuser an.