
Grundlagen
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (in Theorie und Praxis), die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
(Auszug aus DGUV-I 205-023, Abschnitt 2 –Inhalte der Ausbildung)
Geräte
Praktisch: Firetrainer, Feuerlöscher
Theoretisch: diverses Anschauungsmaterial
Rechtliche Situation
DGUV Information 205-023
§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)
DGUV Information 1 - § 22 Abs. 2 Notfallmaßnahmen
Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 22 – „Grundsätze der Prävention“