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Live-Schulung

Brandschutzunterweisung


hier persönlichen Schulungstermin finden

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden.

Dazu bieten sich z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an.

(Auszug aus DGUV-I 205-023, Abschnitt 1.1 – Regelmäßige Unterweisung)

Grundlagen


  • Brandschutzordnung Teil A / B / C

  • Regeln zur Brandverhütung

  • Brand- und Rauchausbreitung

  • Flucht- und Rettungswege

  • Sammelplatz / Feuerwehrflächen

  • Verhalten im Brandfall

  • Meldeeinrichtungen / Notruf

  • Löschversuch unternehmen (Theorie und Praxis)

Geräte


Firetrainer, Feuerlöscher

Rechtliche Situation


Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

DGUV-I 205-023, Abschnitt 1.1 – Regelmäßige Unterweisung

DGUV-I 205-025 

DGUV-I 205-039

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 22 – „Grundsätze der Prävention“

Teilnahmebescheinigung


Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie für Fort- und Weiterbildungen nutzen können.