
Grundlagen
Theoretische Einweisung
Umgang, Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
(Auszug aus DGUV-I 205-023, Abschnitt 2.2 – Praxis)
Geräte
Firetrainer, Feuerlöscher
Rechtliche Situation
Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
DGUV-I 205-023, Abschnitt 1.1 – Regelmäßige Unterweisung
DGUV-I 205-025
DGUV-I 205-039
Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 22 – „Grundsätze der Prävention“