
Grundlagen
Zum Ausbildungsinhalt (nach DGUV Information 205-023, DGUV Information 205-033, ASR a 2.2, VDI 4062) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
Sammelplatzleiter übernehmen organisatorische und koordinierende Aufgaben für eine sichere Räumung des Gebäudes und der Evakuierung. Sie veranlassen im Gefahrenfall die schnelle Räumung ihres Zuständigkeitsbereiches, z.B. eine Abteilung, Etage oder einen bestimmten Raum, helfen ortsunkundigen oder mobilitätseingeschränkten Personen und begleiten oder delegieren die Mitarbeiter zu einem vorher festgelegten Sammelplatz. Weiterhin können die Kontrolle der evakuierten Räume oder der Vollzähligkeit an den Sammelstellen zu seinen Aufgaben gehören.
Ideal für Führungskräfte, Vorgesetzte, Abteilungsleiter, Personen in Führungspositionen und Entscheidungsträger, Schichtführer, Pflegedienstleitung, Schulleitung, sowie engagierte Mitarbeiter, ect.
Geräte
Theoretisch: diverses Anschauungsmaterial, EVAK-Rucksack, Tragetuch, Warnhilfsmittel
Rechtlichte Situation:
DGUV Information 205-023
DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“
VDI 4062 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall“
§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)